Gut zu wissen!
By DNW
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Gut zu wissen!2019-02-042019-03-15https://www.hermannundhensel.de/wp-content/uploads/2023/12/versicherungsmakler-hermann-und-hensel-de-logo-300pxl.pngHermann & Hensel Versicherungsmakler GmbHhttps://www.hermannundhensel.de/wp-content/uploads/2019/03/news-hermann-hensel-versicherungsmakler-wahlers-forsttechnik-04-02.jpg200px200px
Ja, bei den Reparaturen Ihrer Maschinen muss es immer zügig voran gehen. Aber bitte melden Sie den jeweiligen Schaden VOR Reparaturbeginn unbedingt Ihrer Versicherung. Diese muss zumindest die Möglichkeit haben, den Schaden erst einmal vorab zu bewerten bzw. vielleicht sogar begutachten zu lassen. Dies gilt natürlich auch für die Maschinen von unserem Partner Wahlers Forsttechnik.