Direktkontakt
Herr Thomas Krisch
T: +49 (0) 2205 73844-147
E: t.krisch@hermannundhensel.de
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Die Frachtführerhaftpflichtversicherung
Die Frachtführerhaft-
pflichtversicherung
Beim Transport von fremden Gütern (z. B. Forstmaschinen, Holz, Hackschnitzel, etc.) haftet der Frachtführer insbesondere für den Verlust und die Beschädigung dieser Güter.
Um sich gegen diese Risiken abzusichern bzw. den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Hierbei ist es besonders wichtig, die Haftungshöhe in Form von sogenannten „Sonderziehungsrechten“ (SZR) bedarfsgerecht auszuwählen. Beim Transport von entsprechend hochwertigen Gütern, wie z.B. einem Harvester, besteht ansonsten das Risiko einer massiven Unterversicherung.
Gerne erstellen wir Ihnen einen Vorschlag zur Frachtführerhaftpflichtversicherung.