Gut zu wissen!
By DNW
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Gut zu wissen!2019-11-042019-03-15https://www.hermannundhensel.de/wp-content/uploads/2023/12/versicherungsmakler-hermann-und-hensel-de-logo-300pxl.pngHermann & Hensel Versicherungsmakler GmbHhttps://www.hermannundhensel.de/wp-content/uploads/2019/03/news-hermann-hensel-versicherungsmakler-wahlers-forsttechnik-04-11.jpg200px200px
Auf Truppenübungsplätzen gilt in der Maschinenversicherung fast durchgängig nur der Schaden durch Altkriegslasten gedeckt. Schäden durch Munition oder andere militärische Lasten, die nach dem zweiten Weltkrieg auf Truppenübungsplätzen ausgebracht wurden, sind über gesonderte Bedingungen abzusichern. Dies gilt natürlich auch für die Maschinen von unserem Partner Wahlers Forsttechnik.