Schon gewusst?
By DNW
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Schon gewusst?2020-01-062019-12-17https://www.hermannundhensel.de/wp-content/uploads/2023/12/versicherungsmakler-hermann-und-hensel-de-logo-300pxl.pngHermann & Hensel Versicherungsmakler GmbHhttps://www.hermannundhensel.de/wp-content/uploads/2019/03/news-hermann-hensel-versicherungsmakler-haas-06-01.jpg200px200px
Achten Sie darauf, dass Schäden durch Versaufen und Verschlammen an Ihrer Maschine durchgängig und nicht nur auf Wasserbaustellen versichert gelten. Ansonsten könnte die Versicherung einen solchen Schaden, der im Bestand passiert, auch ablehnen. Dies gilt natürlich auch für die Maschinen von unserem Partner HAAS Maschinenbau.