Schäden an Leib, Leben oder Eigentum Dritter
By DNW
In Allgemein
Schäden an Leib, Leben oder Eigentum Dritter2023-06-222023-02-28https://www.hermannundhensel.de/wp-content/uploads/2023/12/versicherungsmakler-hermann-und-hensel-de-logo-300pxl.pngHermann & Hensel Versicherungsmakler GmbHhttps://www.hermannundhensel.de/wp-content/uploads/2023/02/06_versicherungsmakler-hermann-und-hensel-betriebshaftpflicht.jpg200px200px
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es im Bereich der Forst- und Landwirtschaft immer wieder zu Schäden an Leib, Leben oder Eigentum Dritter, mit denen man nicht rechnet. Gut, wenn man in solchen Fällen eine spezielle
Betriebshaftpflichtversicherung hat. Bei uns sind viele forstspezifische Risiken automatisch mitversichert:
- Schäden durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen: z. B. Harvester oder Forwarder, Gabelstapler, Hoflader
- Schäden bei der Arbeit: Fällung an Straßen, Bahntrassen, Stromleitungen, in Gewässernähe
- Schäden durch branchenübliche Tätigkeiten: z. B. Düngen/Begiften, Rückung mit dem Pferd, Winterdienst
- Schäden an angemieteten/mitgenutzten Immobilien: (Maschinen-)Hallen, Bürogebäude